Versicherung - Teil 2

 

 

 

 

 

In der letzten Woche habe ich im ersten Teil zum Thema Versicherungen den Fokus auf die Versicherungen für dein Unternehmen gelegt. In dieser Woche soll es um deine eigene Vorsorge gehen.

 

Thema 1 ist bei vielen Existenzgründern die Krankenversicherung. Manche denken noch an die Altersvorsorge und eventuell auch noch an eine Arbeitslosenversicherung, doch die Wenigsten an eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

 

Fangen wir vorne an. Die Krankenversicherung. Die Frage hier ist nicht ob oder ob nicht, die Frage ist vielmehr privat oder freiwillig gesetzlich versichert.

 

Eine private Krankenversicherung orientiert sich an deinem Alter, deinen Vorerkrankungen und den Leistungen die du in Anspruch nehmen willst. Eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich hingehen an deinem Einkommen. Eine private Krankenversicherung versichert nur dich, bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder kostenlos mitversichert, sofern sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Dies sind i. d. R. Kinder und Ehegatten, wenn sie z. B. keiner Beschäftigung nachgehen oder keinen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben.

 

Du musst dir deine Lebenssituation ansehen und die Leistungsfähigkeit deines Unternehmens. Sprich: kann dein Unternehmen eine jährliche Erhöhung des Unternehmerlohns duch den Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge leisten, auch wenn der Gewinn gleichbeleibend ist oder gar sinkt? Und wie sieht deine Lebensplanung aus? Möchtest du eine Familie gründen?

 

Einer meiner Mandanten hatte eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Er hatte gerade sein Unternehmen gegründet und im dem ersten Geschäftsjahr keinen Gewinn zu verzeichnen. Seine Ehefrau war in einem Angestelltenverhältnis tätig und er hatte zwei schulpflichtigte Kinder. In dieser Konstellation waren die Kinder bei der Ehefrau kostenlos mitversichert. Er selbst zahlte nur den Basisbeitrag zu seiner privaten Krankenversicherung. Im zweiten Geschäftsjahr erhöhte sich sein Umsatz um eine Vielfaches und er wies einen entsprechenden Gewinn aus. Die gesetzliche Krankenversicherung der Ehefrau verlangte die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides und da er nunmehr über ein höheres Einkommen als seine Ehefrau verfügte mussten nun für die Kinder jeweils auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

 

Auf seine Frage wie er aus dieser Lage wieder herauskommen kann, konnte ich ihm nur antworten, dass einzig eine hauptberuflich nichtselbstsändige Tätigkeit in wieder die Möglichkeit eröffent in die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln (wenn man noch nicht das 55. Lebensjahr erreicht hat). Er nahm eine Angestelltentätigkeit auf und führte sein Unternehmen nur noch nebenberuflich aus. Was zum einen zu einer beruflichen Doppelbelastung führte und andereseits bestimmt auch dazu führte, dass er potentielle Kunden nicht gewinnen konnte. Nach einem gewissen Zeitraum kündigte er sein Angstelltenverhältnis und ist seitdem wieder hauptberuflich als Unternehmer tätig.

 

Wie hoch sind die Beiträge? Bei einer private Krankenversicherung sind wie schon gesagt verschiedene Faktoren mit ausschlaggebend. Nach eigener Recherche müsste bei einem Abschluss von einem gesunden Menschen mit einem Alter von ca. 28 Jahren mit einem durchschnittlichen Basisbeitrag von monatlich 310,00 Euro gerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt bei 735,94 Euro. Bei der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung liegt der monatliche Mindesbeitrag bei 148,63 Euro, dabei wird ein monatliches Einkommen von 1.061,67 Euro zugrunde gelegt. Liegt dein Einkommen darüber musst du einfach 14  Prozent davon als Krankenversicherungsbeitrag berechnen. Der Höchstsatz wird berechnet auf der Grundlage von einem monatlichen Einkommen i. H. v. 4.657,50 Euro und liegt damit bei 656,25 Euro. Dazu kommen noch in beiden Fällen die Beiträge zu Pflegeversicherung.

 

Widmen wir uns der Altersvorsorge. Auch wenn die Vorstellung an das Alter noch weit weg ist, diese Vorsorge muss in die Kalkulation deines Unternehmerlohns mit einfließen. Im Moment ist es es sehr schwer eine Aussage darüber zu treffen, welche Altersvorsorge die Richtige ist. Nicht weil es so viele Möglichkeiten gibt sondern da die Bundesregierung eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige und Gewerbetreibende einführten möchte. Wie diese aussieht weiß noch niemand. Ich würde dir daher empfehlen bei der BfA nachzufragen wie hoch der Beitrag dort wäre den du monatlich zahlen müsstest und welche monatliche Rente sich daraus ergeben würde. Dann könntest du einen Versicherungsberater dahingehend konsultieren, welche bisher auf dem Markt existierenden Produkte dir die monatliche Rentenhöhe erwirtschaften könnten die du dir vorstellst und wie hoch dazu die monatlichen Beiträge wären die du zu zahlen hättest. Solange du nicht weißt welche Vorsorgeform du wählen kannst, lege diesen imaginären Monatsbetrag zurück.

 

Ein Rat! Richte dir ein Tagesgeldkonto ein. Es wirft nicht viel Zinsen ab aber das Geld ist aus deiner unmittelbaren Reichweite und du zahlst keine Kontogebühren. Darüber hinaus ist es mit Aufwendungen verbunden Umbuchen vorzunehmen. Warum dies? Die Wenigsten verfügen über die Selbstdiziplin Gelder auf ihrem Geschäfts- oder Privatkonto liegen zu lassen die nicht für das Unternehmen oder das Privatleben bestimmt sind. Gerade wenn es Liquiditätsschwierigkeiten gibt oder Anschaffungen getätigt werden müssen.

 

Gerade Existenzgründer möchten doch noch ein zweites Netz unter sich wissen und möchten gerne weiterhin die Sicherheit einer Arbeitslosenversicherung um sich spüren. Da gibt es die freiwillig Arbeitslsoenversicherung für Selbständige. Um in deren Genuss zu kommen musst du aber 12 Monate  in den den letzten 24 Monaten in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis gestanden haben. Also angestellt gewesen sein. Ob es dabei zu Unterberechungen gekommen ist ist egal, die Monate werden zusammengezählt. Und du musst vor der Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit Arbeitlosengeld I erhalten haben. Den Antrag musst du innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen.

 

Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 76,44 Euro (West) und 72,24 Euro (Ost). Gründer zahlen im Jahr der Gründung und im folgenden Kalenderjahr die Hälfte des Beitrages - 38,22 Euro (West) und 36,12 Euro (Ost). Solltest du die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen müssen, kannst du monatlich noch 165,00 Euro dazuverdienen ohne das dir diese auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet wird. Die Bezugdauer richtete sich, wie bei allen anderen, nach der Zeit die du in die Versicherung eingezahlt hast. Für die Berechung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird ein fiktives Arbeitsentgelt herangezogen, dass ein Angestellter in deinem Beruf erhalten hätte. Wenn du noch aus deiner alten nichtselbständigen Tätigkeit noch einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld hast wird dieser mit deinem neuen Anspruch zusammengerechnet bis zur Höhe des gesetzlichen Gesamtanspruchs.

 

Ein private Arbeitslosenversicherung gibt es nur in rar gesähten Einzelfällen. D. h. eine "Arbeitslosenversicherung" musst auch in die Kalkulation deines Unternehmerlohns einfließen.

 

Eine Aufgabe deines Unternehmens kann vielerlei Gründe haben. U. a. auch ein Unfall. Für diesen Fall kannst du vorsorgen; mit einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

 

Falls du eine Unfall hast und du kannst nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kommt unter Umständen eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung zum tragen. Dies setzt aber voraus, dass du in den letzten 5 Jahren vor dem Unfall 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hast und diese Versicherung zahlt nur wenn du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Die Höhe der Rente beläuft sich auf 30 - 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, da sie auch rückwirkend im Fall der Berufsunfähigkeit zahlt. Dabei ist es egal ob der Unfall auf der Arbeit oder in der Freizeit geschieht oder ob die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung eintritt. Da das Versicherungsunternehmen sich eingehend deine Gesundheitshistorie ansieht und anhand dieser die Versicherungskonditionen festlegt ist es wichtig diese so früh wie möglich abzuschließen. Solange du noch gesund bist.

 

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung ist sind die Beiträge relativ niedrig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, in der du auch freiwillig eintreten kannst, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit ein und nicht erst bei einer Erwerbsunfähigkeit und kann auch rückwirkend gezahlt werden, wenn dies im Vertrag so festgeschrieben ist.

 

Als berufsunfähig giltst du dann, wenn dies durch einen Arzt erklärt wird oder wenn du deiner Tätigkeit mehr als 6 Monate in Folge nicht nachkommen kannst oder konntest.

 

Besonders wichtig ist es, dass du einen "Verzicht auf eine Abstrakte Verweisung" im Vertrag vereinbarst. Wenn nicht kann dir eine andere Tätigkeit zugewiesen werden, welche du noch ausüben kannst. Wenn diese aber nichts mit dem eigenen Beruf und dem eigentlichen Grund für die Selbstständigkeit zu tun hat, sollte dies unbedingt vermieden werden.


Neben der Höhe der Auszahlung musst du auch auf eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag achten. Dies ist wichtig, da du nach einem Unfall nicht sofort die Versicherung infomieren kannst und weil die notwendige ärztliche Bescheinigung nicht sofort beim Eintritt der Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine Nachversicherungsgarantie stellt sicher, dass du deine Rentenzahlung auch rückwirkend erhälts.

 

Lass dich auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Versicherung von deinem Versicherungsberater eingehend informieren. Hole dir mehrere Angebote ein und lass dir von deinem Versicherungsberater auch die Angaben geben die du an die Versicherungsunternehmen geben musst damit diese dir ein Angebot unterbreiten können welches den reelen Tatsachen entspricht.

 

 

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