Versicherung - Teil 1

 

 

 

Welche Versicherung ist wirklich wichtig für mein Unternehmen? Diese Frage stellst du dir wenn du ein Unternehmen gründen willst oder du hast es schon gegründet und wirst von Angeboten verschiedener Versicherungsagenten überflutet.

 

Natürlich gibt es branchenspezifische Unterschiede die du beachten musst. Doch im wesentlichen geht es um die Haftpflicht, die du gegenüber Dritten hast, und den Eigenschutz, der dich selbst betrifft.

 

 

 

 

Haftpflichtversicherungen

 

Als Unternehmer, egal ob als Gewerbetreibender oder Selbständiger, bist du in Deutschland dazu verpflichtet für Schäden die du Dritten zufügst aufzukommen. Das können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

 

Die klassische Versicherung die dies abdeckt ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Für manche Branchen ist sie verpflichtet, für den überwiegenden Teil nicht aber überaus empfehlenswert.

  • Ein Kunde stürzt in deinen Geschäftsräumen und verletzt sich - ein klassischer Fall. Die Versicherung übernimmt die Krankenhauskosten sowie die Kosten für die Folgebehandlungen.
  • Das Auto eines Kunden wird durch einen deiner Mitarbeiter oder dir selbst auf dem Firmenparkplatz beschädigt - die Versicherung übernimmt die Kfz-reparatur sowie die Kosten für einen Ersatzwagen.
  • Der Kunde der sich bei dir verletzt hat, hat durch den dadurch nötigen Krankenhausaufenthalt eine Verdienstausfall erlitten - auch für diesen kommt die Versicherung auf, da dies ein Vermögensfolgeschaden ist.

Weiterhin sind auch Umweltschäden abgesichert; z. B. der Schaden durch einen undichten Heizöltank.

 

Echte Vermögensschäden sowie Schäden am Firmeninventar sind nicht durch die Betriebshaftpflicht abgesichert.

 

Vermögenshaftpflichtversicherung

 

Was sind echte Vermögensschäden? Das sind finanzielle Schäden die verursacht werden durch eine Beratung oder durch die Wahrnehmung von Vermögensinteressen. Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwaltungen sind diese vorgeschrieben. Versichert sind die Schäden durch Planungsfehler, Falschberatung, Fristversäumnis, Programmierfehler, Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten, Verzögerung bei der Erbringung von Leistungen, Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht, die Tätigkeit als Interimsmanager u. a. .

 

Aber sie versichert auch Eigenschäden. Dies betrifft Vertrauensschäden durch Mitarbeiter (Unterschlagungen, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Sabotage), Zerstörung der eigenen Webseite, Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation, Eigenschadensdeckung für Datenrisiken oder bei dem berechtigtem Rücktritt eines Auftraggebers.

 

Berufshaftpflichtversicherung

 

Daneben gibt es noch die Berufshaftpflichtversicherung. Dies ist eine Kombination von Betriebshaftpflicht- und Vermögenshaftpflichtversicherung mit dem Charme, das man die Risiken entsprechend seines Berufs individuell absichern kann.

 

Eine spezielle Form dieser Versicherungsart ist die IT-Haftpflichtversicherung. Für diejenigen die in der IT-Branche oder auch als Webdesigner tätig sind ist diese eine sinnvolle Altenative, auch sie verbindet Betriebshaftpflicht mit der Vermögenshaftpflicht.

Es werden abgesichert: Beratungsfehler, Programmierfehler, Installationsfehler, Schäden durch Vieren und Trojaner, fehlerhafte Implementierung oder Integration von Software, Fehler bei der Datenerfassung,- verarbeitung und - abspeicherung, Beschädigung oder Löschung von Daten, Datenverlust, Verstöße gegen die DSGVO, Verletzung von Rechten, Nichteinhaltung von Terminen, Nicht - Erfüllen von Kundenerwartungen. Es gibt darüber hinausgehende Absicherungen die dann optional angeboten werden.

 

Eine weiter spezielle Art dieser Versicherung ist die Produkthaftpflichtversicherung. Da du gesetzlich für Schäden aufkommen musst die Dritten durch das Produkt, welches du herstellst, entstehen ist diese Versicherung wichtig. Dies kann aber auch auf dich als Händler zutreffen, da du auch haftest wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn das Produkt im Ausland bei einem Großhändler eingekauft wird und dort keine Informationen zum Hersteller vorliegen. 

 

Bei Speditionen oder Untenehmen die mit LKW eine Dienstleistung erbringen empfielt sich die LKW-Haftpflichtversicherung. Wenn du selbst eine Transportleistung erbringst, haftest du lt. Gesetz grundsätzlich für die Schäden an der beförderten Ware, daher ist hier eine Frachtführerversicherung die Richtige. Verfügt das Transportfahrzeug über ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr ist diese Versicherung eine Pflichtversicherung.

 

Bliebe noch die Cyberversicherung. Diese deckt Fremd- wie auch Eigenschäden ab. Z. B., wenn durch einen Hackerangriff Geschäftsgeheimnisse oder Firmendaten in unbefugte Hände geraten oder gar zu Lösegeldforderungen führen. Auch wenn durch die Löschung von Daten durch Hacker oder die Lahmlegung der eigenen Webseite oder des eigenen Online-Shops ein finanzieller Schaden entsteht. Fremdschäden können entstehen wenn du sensible Kundendaten verwaltest, z. B. Bankdaten (Visakartendaten in der Gastronomie) und durch einen Hackerangriff werden dies kopiert, verkauft und dem Kunden dann erheblicher finanzieller Schaden zugefügt. Oder Informationen über Kunden werden veröffentlich. Dies ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Du bist aber auch abgesichert bei Fehlern die dir selbst unterlaufen. Z. B. verschickst du einen Vertrag per Email und verwechselt den Adressaten. Dieser Vertrag sollte aber für andere nicht einsehbar sein. Du könntest dafür von deinen Geschäftspartner verklagt werden. Hier ist übrigens auch der Vorsatz von Mitarbeiter abgesichert.

 

Geschäftsinhaltsversicherung

 

In keiner der o. g. Versicherungen ist dein Geschäftsinventar abgesichert. Dies geschieht einzig durch die Geschäftsinhaltsversicherung. Diese schützt dein Unternehmen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus. Du kannst diese z. B. erweitern  um Elementarschäden, Steik, Fahrzeuganprall, Rauch oder Ruß u. a..

 

WICHTIG!

 

Viele Untenehmer gehen von der Annahme aus, das eine Firmenrechtschutzversicherung Rechtsstreitigkeiten die aus ihrem Hauptgeschäft resultieren absichern. Dies trifft aber nur auf sehr, sehr , sehr wenige Branchen zu. Abgesichert sind nur Rechtsstreitigkeiten aus Nebengeschäften. Soll heißen; du bist Gewerbetreibender und hast einen Streit mit deinem Telefonanbieter oder mit deiner Kfz-Werkstatt. Dann greift diese Versicherung. Und noch was; sollte ein Kunden sein Rechnung nicht zahlen gibt es definitiv keine Rechtschutzversicherung die einen Anwalt bezahlt, da die Kosten für diesen wie auch die Gerichtsgebühren. lt. Gesetz. dem Schuldner auferlegt werden. Sollte dieser aus irgendeinem Grund letztlich doch nicht zahlen (z. B. Insolvenz) dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

 

Wer kann mich wirklich gut beraten und ist dabei neutral? Eine erste Anlaufstelle kann natürlich dein Unternehmensberater sein, dieser ist aber kein Experte für Versicherungsrecht. Er kann dir eine erste Orientierung geben. Was er für dich tun kann. ist dir bei der Auswahl eines Versicherungsberaters zu helfen und ein Gespräch mit ihm vorbereiten. 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsberater und einem Versicherungsagenten - oder makler. Der Versicherungsberater erhält sein Honorar von dir und nicht von den Versicherungsunternehmen, dies ist im untersagt.  Ein Versicherungsberater ist registriert beim Bundesverband der Versicherungsberater e. V. . Ein Versicherungsberater muss mindestens die Prüfung als Versicherungsfachmann (BWV) abgelegt haben, dies reicht aber noch nicht aus. Er benötigt für seine Beratertätigkeit auch eine Erlaubnis der IHK nach § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung. Dies kannst du im Impressum seiner Internetseite erkennen oder auch auf seiner Visitenkarte. Der Versicherungsberater kann dich auch im Schadensfall rechtlich beraten und darf gutachterlich tätig werden, auch vor Gericht. Natürlich ist es immer am Besten, wenn man einen Versicherungsberater vor dem Abschluss von Versicherungen hinzuzieht aber auch für den Fall, dass man diese bereits abgeschlossen hat kann er hilfreich sein. Er kann auch unterstützen bei der Änderung oder Prüfung von bereits bestehenden Verträgen.

Was kostet er? Da er rechtlich beraten darf, orientiert sich sein Honorar an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Als Einzelunternehmer musst du mit ca. 150,00 Euro brutto Stundenhonorar rechnen.

 

Ich finde, dass dies eine gute Investition ist. Leider musste ich auch Lehrgeld zahlen und hätte wirklich gespart, wenn ich nicht auf die Empfehlung von jemanden gehört hätte sondern eine neutrale Beratung in Anspruch genommen hätte. Anfängerfehler. Wenn du die Kosten nicht ausufern lassen willst, bereite dich vor auf dieses Gespräch und gebe deine Eckdaten bereits am Telefon bei der Terminvereinbarung an, damit sich auch der Versicherungsberater auf das Gespräch vorbereiten kann und die Zeit effektiv genutzt werden  kann.

 

In der nächsten Woche werden ich einen 2. Teil zum Thema Versicherungen schreiben. Dieser wird sich dann mit deiner privaten Absicherung beschäftigen. Also bis nächste Woche.

 

 

Folge mir auf Facebook. Ich freue mich auf deinen Besuch.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Florian Münter (Sonntag, 29 März 2020 19:27)

    Entschuldigung, leider habe ich erst heute den Artikel lesen können.Ist ne super Unterstützung im Urwald der Versicherungen