Von Kollegen wie auch in Facebookgruppen von Soloselbständigen oder Kleinstunternehmern die von der Coronakrise betroffen sind, höre ich immer wieder, dass es Unsicherheiten in der Verwendung der Coronasoforthilfen gibt und auch darüber welche anderen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es noch gibt.
Ich möchte versuchen hier ein wenig Licht reinzubringen. Dabei gibt es natürlich Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern. Da es für die Fördermittelvergabe der Ländern - hier in Bezug auf die Coronakrise - ein Ansprechpartner fungiert, habe ich am Ende des Beitrags eine Liste erstellt in der alle Bundesländer mit den entsprechenden Ansprechpartnern aufgeführt sind.
CORONA SOFORT HILFE
Hier muss unterschieden werden, zwischen der die manche Länder ausgezahlt haben - und eventuell auch noch zahlen - und die, welche über den Bund zur Verfügung gestellt wurde. Hier in Berlin gab es einen Zuschuss i. H. v. 5.000 Euro, welcher - so hieß es, bei Bekanntgabe dieses Hilfeprogramms, zum Ausgleich von Umsatzeinbußen, ausgelegt ist. In der Bescheinigung welche die IBB dazu, nach Vergabe des Zuschusses übersandte heißt es: "... zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses, der im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 entstanden ist,...". Dieser Zuschuss ist also nicht nur auf die Begleichung von Fixkosten und Kreditraten beschränkt, sondern geht darüber hinaus. In einigen Bundesländern wurde ähnlich verfahren und in einigen wurde und wird ein Zuschuss explizit für den privaten Lebensunterhalt gezahlt.
Kommen wir nun zu Corona Sofort Hilfe des Bundes. Das Bundeswirtschaftministerium sagt dazu in einem Schreiben folgendes:
"Das Sofortprogramm des Bundes unterstützt entsprechend den am 23.03.2020 beschlossenen Eckpunkten kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe durch einen Zuschuss bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Diese laufenden Betriebskosten können unter anderem Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen umfassen, bezogen auf die drei der Antragsstellung folgenden Monate. Dagegen können Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete für die Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. ..."
Nach diesem Wortlaut kann man damit die Fixkosten sowie die Kreditraten für ein Grundstück oder/und Immobilie die man erworben hat bezahlen. Andere Ausgaben sind nicht abgedeckt. Eine Überprüfung wird eventuell über die Steuererklärung 2020 erfolgen, es soll in dieser Überprüfung festgestellt werden, ob die Umsätze nicht zum Ausgleich der Fixkosten ausreichend waren. In dem erwähnten Schreiben wird als Grundlage für die Berechnung der zustehenden Höhe der Soforthilfe der Liquiditätsengpass zugrunde gelegt, der ersichtlich wird bei der Gegenüberstellung von Umsätzen und dem betrieblichen Sach- und Finanzaufwand.
Schlußfolgerung: Die Soforthilfe des Bundes ist ausschließlich für Fixkosten und die Bedienung von betrieblichen Immoblienkrediten zu verwenden. Die Soforthilfen der Länder sind dahingehend anders aufgestellt, die Verwendungsmöglichkeiten müssen entsprechend dort nachgefragt werden.
WAS GIBT ES SONST NOCH?
Für Soloselbständige und Kleinstunternehmer (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern) wird u. a. auf den ERP-Gründerkredit Startgeld verwiesen. Dieser ist zugänglich für Unternehmen die maximal 5 Jahre alt sind. Er wird durch die KfW vergeben und muss über die Hausbank beantragt werden. Finanziert werden kann damit Investitionen, Betriebsmittel - welche auch Personalkosten, Marketing und Beratungskosten beinhalten - , Kosten für das Material - und Warenlager sowie der Kauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos und es ist kein Eigenkapital notwendig. Es müssen aber für die restlichen 20 % bankübliche Sicherheiten erbracht werden.
Für Unternehmen die mindestens 3 Jahre am Markt sind und schon 2 Jahresabschlüssen vorweisen können wird auch den ERP-Gründerkredit Universell verwiesen. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass hier die KfW 90 % des Kreditrisiko trägt. Eigenkapital muss aber vorhanden sein.
Unternehmen die länger als 5 Jahre am Markt sind können auf das Angebot des KfW-Unternehmerkredits zugreifen. Dieser ist ähnlich aufgestellt wie beiden vorher genannten, die KfW verweist aber auch auf eigene Angebote der verschiedenen Landesbanken der Länder (nicht alle Länder haben hier ein Angebot). Dies ist zu finden unter dem Punkt "Gemeinsam für Sie aktiv".
Darüber hinaus wird noch eine Beratungsförderung für betroffene Unternehmen angeboten. Diese ist angesiedelt bei der BAFA. Die dort bisher bereits bestehende Beratungsförderung wurde ausgedehnt und umfasste einen maximalen Beratungszuschuss i. H. v. 4.000,00 Euro, welcher direkt an den Berater gezahlt werden sollte, also wo das zu beratende Unternehmen nicht in Vorleistung gehen muss. Dieser Zuschuss wurde von vielen Unternehmen beantragt, was auch verständlich ist, und steht aus diesem Grund auch nicht mehr zur Verfügung. Er wurde eingestellt, lt. Mitteilung der IHK Berlin. In einer Mitteilung der IHK Frankfurt/Main wurde auf eine Aussetzung des Programms verwiesen, aufgrund von Betrugsfällen. Das bisher schon bestehende Angebot für die Bezuschussung von Beratungsleistungen bleibt aber bestehen.
Die hier vorgestellten Fördermittel sind eine Übersicht über die Mittel die Soloselbständigen und Kleinstunternehmen durch den Bund angeboten werden. Es handelt sich dabei - außer bei der Corona Sofort Hilfe - um Kredite die entsprechend der jetztigen Wirtschaftslage bzgl. ihrer Konditionen modifiziert wurden.
Die Hilfen der Länder, werden da noch mehr auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen. Hier solltest du dich eingehend informieren. Da Informationen darüber meistens von den Landesbanken erfolgen, solltest du dich entsprechend vorbereiten so das dir gezielt Auskunft gegeben werden kann. D. h., du hast einen Businessplan in der Tasche, hierbei kann dir dein Unternehmensberater helfen, wie auch schon bei einer ersten Vorauswahl an möglichen Kreditangeboten. Er kann auch andere Fördermittel des Bundes oder des Landes in diese Vorauswahl mit einbeziehen, die eventuell besser zu deinem Vorhaben passen als die im Zusammenhang mit der Coronakrise angebotenen.
Auf die Angebote des Bundes bzgl. Kurzarbeitergeld, Stundung von Steuern u. a. möchte ich hier nicht noch eingehen. Dazu verweise ich auf meinen speziellen Blogbeitrag.
Auch wenn es jetzt die spezielle Fördermöglichkeit der BAFA für Unternehmen in der Coronakrise nicht mehr gibt oder z. Zt. nicht mehr gibt, stehen immer noch Fördermittel für eine Beratung zur Verfügung. In Zeiten des schmalen Geldbeutels sollten diese genutzt werden.
Abschließend, wie versprochen die Liste der Ansprechpartner für die Coronahilfen der einzelnen Bundesländer. Die Links hier führen direkt zu den Corona Hilfen, doch durch die Navigtion kann auf alle anderen Angebote oder Informationen von dort leicht zugegriffen werden.
- Baden-Würtemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Bremerhaven
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westpfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass z. Zt. alles im Fluss ist. Angebote können sich ändern oder neue hinzukommen. Ich bin hier für jeden Hinweis dankbar, der dann solidarisch an andere weitergegeben werden kann. Über Neuigkeiten informiere ich laufend auf meiner Facebookseite.
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