Du hast sicher schon irgendwo den Satz gehört "Die BAFA fördert nun zu 100% Beratungsleistungen für Unternehmen die von der Coronakrise betroffen sind.".
In einer Telko zu diesem Thema, hatte ich durch die Fragen der Teilnehmer den starken Eindruck, dass viele Soloselbständige und Kleinstunternehmer garnicht wissen um was für eine Förderung es sich dabei handelt, wer die BAFA ist, ob sie diese Förderung in Anspruch nehmen können oder was sie von dieser Förderung erwarten können.
Ich möchte dich bei diesen Fragen ein wenig unterstützen, so dass du Hilfe die du vielleicht in Anspruch nehmen könntest nicht von vornherein verwirfst.
1. Was oder wer ist eigentlich die BAFA?
Die BAFA ist die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt bei der Aussenwirtschaft, bei Fragen rund um Energiegewinnung
sowie in der Bündelung einiger Förderinstrumente für Wirtschaft und Mittelstand. In diesen letzten Punkt fällt auch die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU). Die Mittel hierfür werden durch die Europäische Union und den Europäischen Sozialfonds Deutschland zur Verfügung gestellt.
2. Was versteht man eigentlich unter der Förderung von Unternehmensberatung?
Schon seit einigen Jahre gab und gibt es verschiedene Zuschüsse unter dem Dach der BAFA die zur Verfügung gestellt wurden und werden, um kleinen und mittleren
Unternehmen zu ermöglichen eine Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.
Das jetztige Förderprogramm trägt den Namen "Förderung unternehmerischen Know-Hows" und fasst bisher bestehende Förderprogramme zusammen. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmen die bereits gegründet worden sind. Eine Existenzgründungsberatung ist hiervon also ausgeschlossen.
Es können Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen sowie organisatorischen Fragen der Unternehmensführung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Beratungen um strukturelle Ungleichheiten auszugleichen (z. B. für Unternehmen die von behinderten Unternehmern geführt werden oder die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen). Weiterhin können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Beratung in Anspruch nehmen, um ihr Unternehmen zu sichern oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Solche Unternehmen haben darüber hinaus auch das Recht eine Folgeberatung in Anspruch zu nehmen, wie sie auch anderen Unternehmen zusteht die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
Die Förderung einer solchen Unternehmensberatung besteht in einem Zuschuss, den die BAFA nach Abschluss der Beratung an das zu beratende Unternehmen zahlt. Dieser
Zuschuss ist gestaffelt nach dem Alter des Unternehmens sowie dessen Standort. Bei jungen Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, beziffert sich dieser Zuschuss auf eine
maximale Höhe zwischen 2.000 Euro und 3.200 Euro. Bei Unternehmen die länger als zwei Jahre am Markt sind bewegt sich der Zuschuss zwischen 1.500 Euro und 2.400 Euro und bei Unternehmen in
Schwierigkeiten liegt der Zuschuss bundesweit bei 2.700 Euro. Dies sind die absoluten Zahlen, es gibt eine dementsprechenden prozentuale Staffelung nach den o. g. Kriterien.
Zu beachten ist hierbei, dass dies das Maximum an Zuschusshöhe ist. Sollte die Beratung teurer sein, muss alles was darüber hinausgeht selbst getragen werden. Wenn die Beratung weniger kostet wird der Zuschuss anteilig gewährt. D. h. prozentual. Eine genaue Auflistung findest du hier. Darüber hinaus sind diese Zuschüsse Nettobeträge, d. h. die Umsatzsteuer muss auch von dem zu beratenden Unternehmen getragen werden. Was noch in dem normalen Förderprogramm zu beachten ist, ist dass die Rechnung der Unternehmensberatung im Vorfeld bezahlt werden muss und dann der Zuschuss von der BAFA an das zu beratende Unternehmen überwiesen wird.
3. Was ist anders in der Coronakrise?
Unternehmen die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, können eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Entgegen dem bisherigen
Förderbedingungen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Diese Förderung wird ausschließlich aus Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums bestritten.
- Die maximale Fördersumme beträgt 4.000 Euro.
- Die Förderhöhe beträgt 100 %.
- Das zu beratende Unternehmen muss nicht in Vorleistung gehen, der Förderzuschuss wird direkt auf das Konto der Unternehmensberatung überwiesen.
- Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31.12.2020 (bis dahin können Anträge gestellt werden).
Das heißt konkret für dich, wenn sich dein Unternehmen durch die Coronakrise in Schwierigkeiten befindet kannst du eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen und du kannst dafür maximal 4.000 Euro erhalten. Falls die Beratung weniger kostet würdest du hier dann von der Begleichung der kompletten 100% des Nettobetrages der Rechung des Untenehmensberaters befreit sein.
Von diesem Vorteil kannst du bis zum 31.12.2020 Nutzen ziehen. Wenn du dich z. B. akut nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindest, weil Aufträge die du vor der Coronakrise erfüllt hast nunmehr bezahlt werden, aber du siehst, dass Aufträge storniert wurden oder Unternehmen schon angekündigt haben, dass sie nur Teile deiner Rechnung bezahlen können, dann kannst du auch diese Förderung in Anspruch nehmen. Es soll erreicht werden, dass Unternehmen die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten kommen, egal ob im März oder erst im August oder später, nicht dadurch in die Insolvenz gehen müssen oder gar schließen.
HINWEIS: Auch in dieser Ausnahmeregelung zur Beratungsförderung gilt, dass die Beratungsdauer für Bestandsunternehmen (Unternehmen die mehr als
zwei Jahre am Markt sind) auf fünf Tage beschränkt ist. D. h. nicht, dass du fünf Tage hintereinander mit deinem Unternehmensberater am Tisch sitzt und dich beraten lässt. Diese fünf Tage können
sich bis über eine halbes Jahr hinziehen. Dies ist auch sinnvoll, wenn du z. B. wünscht, dass der Unternehmensberater die Umsetzung der Beratung in einzelnen Etappen begleitet.
Eine weitere "Einschränkung" ist, dass diese Beratung nur durch von der BAFA zertifizierte Berater durchgeführt werden darf. Auch dies ist sinnvoll, da die Zertifizierung sicherstellt, dass die Beratung die du erfährst auch sinnvoll für dich ist und nicht nur auf dem Papier stattfindet um Geld in die Taschen von einem Unternehmensberater zu spülen.
4. Was solltest du beachten bei der Auswahl eines Unternehmensberaters
Wie bereits gesagt, der Unternehmensberater muss von der BAFA zertifiziert sein. Wie bekommst du das raus? Leider gibt es keine Datenbank, wo diese
Unternehmensberater gelistet sind. Wenn du Mitglied beim VGSD bist kannst du über diesen Link hier ein Listing von allen Mitgliedern erhalten die als
zertifizierte Unternehmensberater bei der BAFA registriert sind. Die Liste kannst du sortieren nach PLZ oder Ort. Solltest du nicht Mitglied sein, sende eine Email an den VGSD und bitte darum dir
einen Link zu dieser Liste zu ermöglichen. Ansonsten frage den Unternehmensberater ob er bei der BAFA gelistet ist und nach seiner dortigen Unternehmernummer. Diese brauchst du ohnehin zu
Antragstellung.
Dann, ein Erstgespräch sollte grundsätzlich kostenlos sein. Da in diesem ohnehin noch keine Beratung stattfinden kann, der Berater kennt dein Anliegen höchstens in groben Zügen, darüber hinaus weiß er noch nicht ob er den Auftrag annehmen kann (vielleicht ist deine Branche zu speziell für ihn) und im Erstgespräch stellst du, wie auch der Unternehmensberater, fest ob ihr überhaupt miteinander könnt. Verlass dich dabei auch auf dein Bauchgefühl, wenn es dir sagt dort wird nur nach einem Schema verfahren lass es sein.
Zunächst solltest du dir ein Angebot machen lassen. In diesem wird der aktuelle Istzustand dargelegt bzw. der kommende Zustand (wenn du die Schwierigkeiten kommen siehst), der konkrete Beratungsgegenstand, das Ziel der Beratung sowie der Weg dahin (z. B. gekennzeichnet durch Meilensteine wo das bisher geleistete beurteilt werden kann). Weiterhin sollte der Zeitaufwand und der Preis darin seinen Niederschlag finden. Lass dir auch die AGB und die Datenschutzerklärung aushändigen. Wenn du mit dem Angebot einverstanden bist bzw. gemachte Vorschläge entsprechend Eingang gefunden haben würde dieses Angebot dann Bestandteil des abzuschließenden Vertrages sein. Wenn du Meilensteine vereinbart hast, bestehe darauf das die Besprechungen dazu schriftlich festgehalten werden.
Unter diesem Link hat die BAFA ein Merkblatt zur Beratung und dem Beratungsbericht (unter Publikationen) hinterlegt, das dir noch einige Anregungen gibt.
Noch eines, ein guter Unternehmensberater ist kein Marktschreier. Er wird nie sagen: "Komm her, meine Beratung ist die Beste." o. a.. Ein guter Unternehmensberater hört dir zu, geht auf dich ein, zeigt dir einen oder mehrere Wege um ans Ziel zu kommen und er nimmt sich Zeit für dich.
Eine Unternehmensberatung ist etwas sehr Individuelles, daher kann dich über die Details wie die Möglichkeiten von speziellen Förderung oder auch Themen die nicht gefördert werden nur dein Unternehmensberater informieren, da dies immer mit den Besonderheiten deines Unternehmens und deiner Unternehmerpersönlichkeit zusammenhängt. Doch dies alles kannst du schon in einem kostenlosen Erstgespräch erfahren.
Wenn du Bedarf hast, nimm die Möglichkeit der Bezuschussung einer Beratung in Anspruch. Es tut deinem Unternehmen gut und letztlich auch dir selbst und deinem persönlichen Umfeld.
Folge mir auf Facebook. Ich freue mich auf deinen Besuch.
Kommentar schreiben